Kontakt
Brandhuber Elektro GmbH Energie- und Gebäudetechnik
Lohgerberstraße 5
84524 Neuötting
Homepage:www.elektrobrandhuber.de
Telefon / WhatsApp:08671 927200
Fax:08671 92720 – 99

Rauchwarnmelder

Viele Statistiken belegen, wie wichtig Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind: Wussten Sie, dass jährlich in Deutschland circa 200.000 Brände ausbrechen. Dabei sind vor allem in Privathaushalten sehr häufig technische Defekte von älteren Elektrogeräten oder Mehrfachsteckdosen die Brandauslöser. Als erfahrene Elektriker sorgen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauchmelder, Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen in Neuötting.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder schützen
Ein Feuer und man steht praktisch vor dem Nichts. Rauchmelder können Leben retten und Ihr Hab und Gut schützen.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder werden umgangssprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied in Ihrer Funktion den wir Ihnen an dieser Stelle gern erläutern möchten.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?

Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit führen kann, bietet ein Funkrauchmelder mit einer Brandschutzanlage oder ein umfassendes Rauchmeldesystem deutlich mehr Sicherheit gegenüber einem einfachen Rauchwarnmelder. Alleine schon aus dem Grund, weil dadruch ja auch direkt die Feuerwehr informiert werden kann. In Privatgebäuden werden heutzutage jedoch überwiegend Rauchwarnmelder installiert.

Wenn Sie mehr Sicherheit wünschen, aber keine Brandschutzanlage installieren wollen, dann bieten sich moderne Rauchwarnmelder an, die Alarmsignale auch auf verschiedene Smartphones senden können. Außerdem lassen sich bestimmte Rauchwarnmelder in ein bestehendes Smart Home-System einbinden. Damit können bei einem Brand vordefinierte Szenen ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rollladen, um Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen, während das Licht schnell hoch- und runtergedimmt wird, um einen Alarm anzuzeigen.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder schützen

In welchen Bundesländern ist die Installation von Rauch­warn­meldern Pflicht?

Die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten ist überall in Deutschland Pflicht. In Bestandsbauten besteht die Pflicht für alle Bundesländer außer dem Saarland und Sachsen. Trotzdem sollte natürlich der Sicherheitsgedanke überwiegen, denn ist in den allermeisten Fällen sinnvoll Rauchwarnmelder zu installieren.

Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauch­warn­meldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, wo der Mieter zuständig ist.

Wer ist für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern zuständig?

Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland unterschiedlich und variiert je nach Bundesland.

In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht anders im Mietvertrag geregelt wurde:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Vermieter, wenn es nicht anders im Mietvertrag geregelt wurde:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?

Nach zehn Jahren müssen Rauchwarnmelder verpflichtend ausgetauscht werden. Das ist den meisten Menschen nicht bekannt. Aber warum ist das so? Viele denken, dass die nicht aus­tausch­bare 10-Jahres-Batterie, die in den meisten Rauchwarn­meldern verbaut ist, der Grund dafür ist. Aber selbst wenn diese noch hält, kann der Rauchwarnmelder nach so einer Zeitspanne un­brauch­bar geworden sein. Em­pfindliche elek­tronische Bau­teile innerhalb des Geräts unterliegen einem Alterungs­prozess, der nach zehn Jahren die Funk­tionalität be­ein­trächtigen kann.

Rauchmelder und Rauchwarnmelder schützen

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

In welchen Räumen Rauch­warn­melder installiert werden müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die For­mulie­run­gen unter­schei­den sich jedoch nur gering­fügig. Über­greifend lässt sich folgendes zusammen­fassen:

Jeweils ein Rauch­warn­melder für jedes Schlaf­zimmer und Kinder­zimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungs­weg dienen oder zu Auf­enthalts­räumen führen. Teils werden Rauch­warn­melder für alle Auf­enthalts­räume gefordert.

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer Wartung handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, die einen möglichen Ausfall der Rauchmelder verhindern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes sicherstellt. Wie häufig eine Überprüfung durchgeführt werden muss, können Sie der Bedienungsanleitung des Rauchmelders entnehmen - in der Regel ist von einer Wartung pro Jahr auszugehen. Ein einfaches Nachsehen, ob die Batterie leer ist und der Rauchmelder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist empfehlenswert, diese lebenswichtige Überprüfung jährlich von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Ein Fachmann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen Feuer- bzw. Rauchalarm zu simulieren, um das Gerät korrekt und realitätsnah zu testen.

Funktionsprüfung eines Rauchwarnmelders Bild 3
Das Gerät wird über den Rauchwarnmelder gestülpt und dann wird Testrauch eingeleitet, um zu sehen, ob der Melder korrekt auslöst.

Zuständig für die Kontrolle und regelmäßige Wartung der Rauchmelder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungseigentümer; er kann diese Verantwortung jedoch - sofern vorhanden - auf den Mieter übertragen. Die jeweils verantwortliche Person haftet, wenn bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden.

Worauf sollte ich beim Kauf eines Rauchwarnmelder achten?

Beim Kauf sollten Sie auf Folgendes achten:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

DieseProduktzeichen garantieren Ihnen eine geprüfte Sicherheit und die Langlebigkeit des Gerätes.

Die Anzahl der benötigten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche werden im Regelfall keine Rauchmelder installiert, da viele Modelle nicht zwischen Wasserdampf und einem durch Feuer ausgelösten Rauch unterscheiden können. Für diese Räume können Sie sich jedoch Hitzesensoren kaufen. Diese schlagen an, wenn der betreffende Raum zu heiß wird.

Bei der Montage sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Der Rauchmelder sollte an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch zunächst an die Decke steigt, bevor er sich im ganzen Raum verteilt.
  • Ausnahme bildet eine Deckenbeschaffenheit, die eine ordnungsgemäße Befestigung nicht zulässt - in diesem Fall kann der Rauchmelder an der längeren Wand angebracht werden.
  • Der ideale Montagepunkt befindet sich in der Mitte des Raumes - die Entfernung der Wände sollte dabei mind. 50 cm betragen.
  • Bei Dachschrägen sollte ein Anbringungsabstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze eingehalten werden.
  • Ist der Raum größer als 60 m², muss ein weiterer Rauchmelder installiert werden.
  • Achten Sie bei der Anbringung auf eine waagerechte Position.
  • Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG